Ambulant Betreutes Wohnen

Das ambulante betreute Wohnen ist ein Angebot der persönlichen Hilfen nach §§ 67-69 SGB XII und richtet sich an Menschen, deren besondere Lebenssituation mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist.
Hierbei wird ehemals wohnungslosen Menschen die Möglichkeit gegeben, auch nach Bezug einer eigenen Wohnung die notwendige und entsprechende Unterstützung zu erhalten und bei Schwierigkeiten oder Problemen einen Ansprechpartner zu haben.

Die Ambulante Hilfe des SKFM hält zudem sieben möblierte Übergangswohnungen (vier im Haus 11, drei im Stadtgebiet) bereit, in denen die Betroffenen zunächst einmal zur Ruhe kommen können und zu gegebener Zeit eine eigene Wohnung anmieten können.

Ziel des betreuten Wohnens ist es, eine dauerhafte Stabilisierung und Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten zu erreichen.

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